Sonntag, 11. Dezember 2011

Reto Mantz kommentiert Filterpflichten

Ein längerer Beitrag von Reto Mantz, in der Freifunk-Community bekannt durch sein Buch "Rechtsfragen offener Netze", kommentiert einige Implikationen eines Urteils des EuGH. Es ging darum, ob ein Gericht einem Access Provider Filterpflichten auferlegen kann um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Das Gericht hat das verworfen und Access Providern Rückendeckung gegeben. Ihr Argument war, dass eine umfangreiche Filterung erstens den Datenschutz der Kunden verletzt und zweitens auch noch übermäßig hohe Kosten nach sich ziehen würde.

Mantz argumentiert, dass Freifunk auch ein Access Provider ist. Analog gilt daher auch für Freie Funknetze, dass sie sich um die Filterung von (möglicherweise) urheberrechtsrelevanten P2P-Verkehr nicht zu kümmern brauchen.

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